Pfarrgemeinderäte bleiben länger im Amt
Nachdem der Vollzug des Gesetzes zur Umsetzung der Synodenergebnisse Mitte November letzten Jahres durch Rom gestoppt worden ist, und damit auch die Errichtung der neuen Pfarrei Mayen, deren Gründung für den 01.01.2020 vorgesehen war, auf unbestimmte Zeit ausgesetzt ist, verbleiben wir bis auf weiteres im bekannten Rätesystem. Die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte können bis zum 15.01. schriftlich kundtun, ob sie bereit sind ihr Amt weiter auszuüben. Ich hoffe sehr, dass viele dies positiv bescheinigen werden!
Nachwahl der Verwaltungsräte
In der gleichen Logik verbleibend, stehen in den kommenden Wochen wieder die Ergänzungswahlen zu den Verwaltungsräten an. Aufgabe der Verwaltungsräte ist es, das Kirchenvermögen zu verwalten, für den Erhalt der kirchlichen Gebäude zu sorgen und bei Personalentscheidungen mitzuwirken. Die Amtszeit im Verwaltungsrat beträgt gewöhnlich acht Jahre, wobei jeweils nach vier Jahren die Neuwahl der Hälfte der Mitglieder vorgesehen ist. Wie lange die neugewählten Verwaltungsräte im Amt sein werden, kann zur Zeit keiner einschätzen. Dennoch hoffe ich auch hier, dass sich genügend Frauen und Männer finden werden, die sich der genannten Aufgaben in dieser Übergangszeit annehmen werden.
Nun bitte ich Sie um Ihre Vorschläge für die Neubesetzung der Verwaltungs-räte im Sinne einer Ergänzung der noch verbleibenden Mitglieder. Es kann jeder aus unseren Kirchengemeinden vorgeschlagen werden, der volljährig ist, und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde hat. Nutzen Sie dazu bitte das entsprechende Formblatt, das in den Schriftständen unserer Kirchen ausgelegt ist bzw. auf der Homepage der Pfarreiengemeinschaft abrufbar sein wird. Darauf ist auch die entsprechende Abgabefrist vermerkt. Die Wahl zum Verwaltungsrat erfolgt anschließend durch die Pfarrgemeinderäte.