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Wichtige Information

Liebe Pfarrangehörige,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sollten zum 01.01.2020 alle Pfarreien / Pfarreiengemeinschaften in unserem Bistum aufgelöst und 35 neue Großpfarreien (Pfarreien der Zukunft) gegründet werden. So hieß es noch im Dezember.

Am 10. Januar hieß es dann, dass zunächst lediglich 13 Pfarreien der Zukunft entstehen sollen und die übrigen Pfarreien erst einmal bestehen bleiben. Bis zum 31.12.2022 sollen aber auch diese in die neuen Pfarreien überführt werden.
Zu diesem Zeitpunkt gehörte unsere Pfarreingemeinschaft nicht zu den 13 ausgewählten Pfarreien der Zukunft.
Daraufhin habe ich entschieden, nach Absprache mit dem Pfarreienrat, die Gottesdienstordnung zu ändern und bereits ab dem 1. Juli die Anzahl der Sonntagsgottesdienste auf drei (einschließlich der Vorabendmesse) zu reduzieren.

Das ist die Anzahl der heiligen Messen, die ein Priester im Höchstfall an einem Sonntag halten darf. In den umliegenden Pfarreien / Pfarreiengemeinschaften ist dies bereits schon jahrelang gängige Praxis.
Dem Pfarreienrat habe ich drei mögliche Modelle vorgelegt, wie dies umgesetzt werden könnte. Dieser hat sich für folgendes Modell ausgesprochen:

Die Pfarrvikarie Bermel/Kalenborn hat alle 14 Tage um 9 Uhr eine hl. Messe.

Die übrigen 4 Pfarreien wechseln 14tägig zwischen 18.30 Uhr am Vorabend und 10.30 Uhr am Sonntag. Somit hat jede Pfarrkirche in 4 Wochen 2 hl. Messen (1x um 18.30 Uhr und 1x um 10.30 Uhr).

Unter bestimmten Umständen – zu bestimmten Anlässen ist auch eine Messe um 17.00 Uhr möglich. Das sind allerdings Ausnahmen.
Fällt das Kirmeswochenende auf ein Wochenende an dem die Pfarrei eine reguläre Messe hat, ist diese die Kirmesmesse, ob sie nun vom Rhythmus her um 18.30 Uhr oder um 10.30 Uhr ist. Ist keine hl. Messe für dieses Wochenende vorgesehen, ist die Kirmesmesse als Vorabendmesse um 17.00 Uhr.

Die Pfarrgemeinderäte in den einzelnen Pfarreien werden noch darüber beraten, ob oder in welchem Rhythmus Wort-Gottes-Dienste an den Wochenenden gehalten werden, an denen keine Hl. Messe vorgesehen ist.

Am 16. Februar hat nun die Bistumsleitung wiederum entschieden, dass das Dekanat Mayen/Mendig auch bereits zum 01.01.2020 in die Pfarrei der Zukunft überführt wird.
Diese Tatsache ändert aber jetzt nichts mehr an der bereits beschlossenen Neuordnung der Gottesdienste in unserer Pfarreiengemeinschaft, die zum 1. Juli 2019 umgesetzt wird.

Von dieser Änderung sind die Werktagsmessen in den Filialen ebenso wenig betroffen wie die bisherige Praxis von Sterbeämtern, Dank- und Brautämtern.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis.

Ihr Pastor
Alois Dreser

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