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Ehesakrament

Kirchlich heiraten – was heißt das?

Hochzeit in Weiß – der Traum jeder jungen Frau! Dennoch – oder gerade deshalb: Kirchlich heiraten ist mehr als eine schöne Feier. Die Katholische Kirche versteht die Ehe als ein Sakrament, als ein heiliges Zeichen, in dem Gott den sich Trauenden seine Liebe und Hingabe für ihr gemeinsames Leben zusagt. Die Ehe gilt als ein Abbild des Bundes zwischen Christus und der Kirche: Wie Christus und die Kirche unauflöslich miteinander verbunden sind, so gilt die Ehe als unauflösbare Gemeinschaft.

Was gehört zu einer christlichen Ehe?

Die Brautleute müssen unverheiratet sein, das heißt, sie dürfen noch nicht kirchlich verheiratet gewesen sein. Sie müssen den festen Willen haben, in ihrer Ehe als Ehepartner in einer vollen Lebensgemeinschaft zu leben, in der sie
– die Einheit und Unauflöslichkeit
– das gegenseitige Wohl
– und den Wunsch nach Kindern
als wesentliche Eigenschaften ihrer Ehe ansehen.

Was muss ich tun, wenn ich kirchlich heiraten will?

Zunächst rufen Sie im Pfarrbüro an (02656 / 240) und erkundigen sich nach einem Termin für ein Ehevorbereitungsgespräch. Der trauende Geistliche kommt dann zu Ihnen nach Hause zu einem Gespräch. Dabei wird das sogenannte „Ehevorbereitungsprotokoll“ ausgefüllt, in dem Ihre Bereitschaft zur Ehe festgehalten wird. Auch über Termin und Ablauf der Feier wird hier gesprochen.
P.S.: Auch wenn Sie auswärts heiraten wollen, wird das Ehevorbereitungsprotokoll immer vom Pfarrer des Wohnsitzes eines Partners ausgefüllt. Der überweist Sie dann an den auswärtigen Geistlichen.

Welche Papiere brauche ich?

In Deutschland ist eine kirchliche Trauung nur möglich, wenn Sie vorher standesamtlich getraut wurden. Sie benötigen also eine Bescheinigung über die standesamtliche Trauung. In der Regel wird Ihnen diese (mit dem Vermerk „für religiöse Zwecke) mit dem Stammbuch überreicht.

Als Nachweis dafür, dass Sie noch nicht kirchlich verheiratet sind, benötigen Sie (falls sie nicht in den Pfarreien Bermel, Boos, Monreal, Nachtsheim oder Weiler getauft sind) einen Taufschein, der nicht älter als 3 Monate sein darf. Den bekommen sie bei Ihrem Taufpfarramt.

Zur Eintragung der Trauung benötigen wir das Stammbuch.

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