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Strukturreform

Liebe Mitchristen,
im Zuge der Umsetzung der Strukturreform der Bistumssynode möchte ich sie über die neusten Entwicklungen bzw. Entscheidungen in unserer Pfarreiengemeinschaft informieren.

Zu den grundlegenden Perspektivwechseln, die die Synode angemahnt hat, gehört auch der Entschluss, weite pastorale Räume einzurichten und darin netzwerkartige Kooperationsformen zu verankern. Dieser Perspektivwechsel soll dazu beitragen, „in den sich verknappenden materiellen und personellen Ressourcen auch Chancen entdecken, das Verhältnis von Nähe und Weite neu zu bestimmen und in den Sozialräumen der Menschen aktiv Gemeinde und Kirche zu bilden.“

Daher ist unter anderem ein Ziel der Bistumsleitung, dass sich bis zum Ende des Jahres 2025 die Pfarreien einer Pfarreiengemeinschaft zu einer Pfarrei fusionieren. Für die Pfarreiengemeinschaft Nachtsheim würde das konkret bedeuten, dass sich die Pfarreien Bermel-Kalenborn, Boos, Monreal, Nachtsheim und Weiler auflösen und zu einer einzigen Pfarrei zusammengefügt (fusionieren) würden.

In der zurückliegenden „Sondierungsphase“, in der die Pfarrgemeinderäte und Verwaltungsräte unserer Pfarreien sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt haben, sind diese einhellig zu der Entscheidung gekommen, nicht vor dem 01.01.2024 zu fusionieren. Somit bleiben uns 2 ½ Jahre Zeit, um noch so manches abzuarbeiten, aber auch, um bei der Umsetzung der Fusion die Erfahrungen der Gemeinden zu nutzen, die bereits zum 01.01.2022 fusioniert haben.

Unabhängig davon, wann eine Pfarreiengemeinschaft fusioniert, soll zum 01.01.2022 der „Pastorale Raum“ errichtet werden. Er umfasst die Grenzen des jetzigen Dekanates, erweitert um die Pfarrei Rieden.

Der „Pastorale Raum“ ist ein neuer Begriff und umfasst mehrere Pfarreien als Handlungs- u. Kooperationsebene. Er wird rechtlich als „Kirchengemeindeverband“ errichtet und ist u. a. der Anstellungsträger des nichtpastoralen Personals. Der Pastorale Raum steht für das Miteinander und die Vernetzung von pastoralen Anliegen über die Pfarreigrenzen hinaus. Ebenfalls werden wesentliche Elemente der Verwaltung über diese Ebene geregelt. (Weitere Infos finden Sie dazu unter: www.bistum-trier.de/heraus-gerufen)

Änderung der Gottesdienstzeiten

Dass es notwendig ist, enger zusammenzurücken und sich gegenseitig zu unterstützen, zeigt sich auch in der Tatsache, dass die Zahl der Priester abnimmt, z. B durch Eintritt in den Ruhestand oder nicht mehr besetzte Kaplanstellen.
Damit wir in unserem Dekanat die Gottesdienste weiterhin gut gewährleisten können, ist es notwendig einheitliche Gottesdienstzeiten festzulegen.

In Absprache mit dem Pfarreienrat gilt ab dem 01.09.2021 in unserer Pfarreiengemeinschaft folgende Gottesdienstzeitenregelung:
Samstag (Vorabendmesse) 17.30 Uhr,
Sonntag 9.30 Uhr und 11.00 Uhr,
Wochentagsmessen bleiben unverändert um 18.30 Uhr
An der bisherigen Gottesdienstordnung ändert sich weiter nichts.
Wir müssen uns der neuen Situation anpassen und daher bitte ich Sie um Ihr Verständnis.

Ihr Pastor Alois Dreser

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