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Gottesdienste wieder möglich

Liebe Mitchristen

Aufgrund der Corona-Pandemie waren ab dem 14. März keine öffentlichen Gottesdienste
mehr erlaubt. Nach der ersten Lockerung war es dann, unter Beachtung so mancher Auflagen,
ab Mai wieder möglich die Hl. Messe öffentlich zu feiern.

Den Auflagen geschuldet war dies aber nur in der Pfarrkirche Nachtsheim möglich, weil diese
eben die entsprechenden Voraussetzungen erfüllte.

Mit dem 2. Juni ist eine weitere Auflage für die Feier von Gottesdiensten weggefallen,
nämlich, dass sich die Anzahl der Gottesdienstteilnehmer an der Größe des Kirchenraums
orientiert. (10 m² Grundfläche als Mindestmaß pro Person).

Dies erlaubt uns nun auch den nächsten Schritt auf Normalität hin zu gehen, nämlich die Feier
der Eucharistie in allen Pfarrkirchen. Damit wollen wir im Juli starten.
Damit uns das auch gut gelingen kann brauchen wir Ihre Unterstützung.
Auch weiterhin ist durch die Abstandsregelung (1,5 m) die Zahl der Gottesdienstteilnehmer
beschränkt.

Daher ist für die Teilnahme an den Wochenend-Messen eine Anmeldung im Pfarrbüro
dringend erforderlich und zwar donnerstags oder freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Ich bitte Sie eindringlich sich zu diesen Gottesdiensten im Pfarrbüro anzumelden, damit es
eben nicht zu der Situation kommt, jemanden nicht mehr zum Gottesdienst zuzulassen.

Die Namenslisten/Anmeldungen werden am Eingangsbereich kontrolliert und verbleiben vier
Wochen im Pfarrbüro zum Nachverfolgen möglicher Infektionen. Die Listen dürfen im
Bedarfsfall für die Kontaktrückverfolgung an die staatlichen Behörden weitergegeben werden.

Verhaltensregeln beim Besuch von Gottesdiensten:
Grundlage aller Überlegungen muss sein, dass jede gottesdienstliche Feier so gestaltet ist, dass
sie einerseits würdig ist, andererseits aber die Gefahr der Ansteckung mit dem
Corona-Virus weitestgehend vermieden wird.

Es gibt derzeit keinen Ausschluss bestimmter Personengruppen (Risikogruppen) von der
Mitfeier der Gottesdienste. Personen, die einer Risikogruppe angehören, wird dennoch
dringend geraten, die Entscheidung zu einer Teilnahme sorgfältig abzuwägen.
Deshalb wird vom Sonntagsgebot weiterhin Dispens erteilt.

Daher gelten für die Mitfeier der Gottesdienste:
– Die eigene Mund-Nasen-Bedeckung ist mitzubringen und zu tragen beim Eintreten und
Verlassen der Kirche sowie beim Singen.
Priester und Lektor/in brauchen keine Mund-Nasen-Maske zu tragen.
– Bitte bringen sie ihr eigenes Gotteslob mit.
– Zur Händedesinfektion steht ein Desinfektionsspender im Eingangsbereich bereit.
– Bitte nehmen sie die markierten Plätze in den Bankreihen ein (Ausnahmen Wohngemeinschaften
/Paare).
– Der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen einzelnen Personen, die nicht in häuslicher
Gemeinschaft leben, ist weiterhin einzuhalten.

Da das Einbahnsystem im Kirchengebäude eingehalten werden muss, wird in der Pfarrkirche
Monreal und Weiler die Kommunion erst nach dem Schlusssegen gespendet, sodass die
Gläubigen gleich nach dem Kommunionempfang die Kirche durch den Seitenausgang
verlassen können.

Werktagsmessen in den Filialkapellen:
Solange die Abstandsregelung von 1,5 m. gilt werden bis auf weiteres keine Eucharistiefeiern
in den Filialkapellen stattfinden. Dafür werden wir in den Pfarrkirchen jede Woche eine
Werktagsmesse feiern.
Hierzu braucht sich nicht im Pfarramt angemeldet werden. Die Liste wird vor dem
Gottesdienst erstellt, da erfahrungsgemäß die Anzahl der Teilnehmenden überschaubar ist. Um
die Arbeit des Begrüßungsdienstes zu erleichtern füllen Sie dazu im Vorfeld einen Zettel mit
Ihrem Namen, Anschrift und Telefonnummer aus und bringen Sie diesen zum Gottesdienst
mit.

Intentionen:
Ab Juli werden zuerst einmal die Intentionen der letzten Wochen nachgeholt.
Die Intentionen der Filialen werden in den Werktagsmessen in der jeweiligen Pfarrkirche
nachgeholt und entsprechend im Pfarrbrief ausgewiesen.

Taufen – Hochzeiten – Dankämter
dürfen wieder stattfinden, unter den entsprechenden Auflagen.
Daher wird zunächst immer nur ein Kind bei einer Tauffeier getauft.

Sterbeämter
Die Feier von Sterbeämtern ist wieder möglich unter den gleichen Voraussetzungen.
Da bei einem Sterbeamt allerdings nicht abzuschätzen ist wie viele Personen teilnehmen
werden und damit niemand „weggeschickt“ werden muss, scheint es vorerst sinnvoll und
verantwortlich zu sein, zunächst keine eigenen Sterbeämter anzubieten.
Es besteht aber die Möglichkeit in der Werktagsmesse der jeweiligen Pfarrei das Sterbeamt zu
feiern.

Rosenkranz
Solange alle Gottesdienstfeiern nur unter der Beachtung der Schutzmaßnahmen gestattet sind
und dies doch einen erheblichen Arbeitsaufwand bedeutet, werden bis auf weiteres auch keine
Andachten, wie Rosenkranzgebet, Totengebet, Anbetung usw. stattfinden. Deshalb werden wir
vor jeder Werktagsmesse, sowie vor jeder Sonntagsmesse einschl. Vorabendmesse den
Rosenkranz beten, wobei wir im letzten Gesetz aller Verstorbenen gedenken und besonders
derer, die in der zurückliegenden Woche aus der Pfarreiengemeinschaft verstorben sind.

Liebe Mitchristen,
zurzeit ist es unsere Aufgabe „Schritt für Schritt“ in die Normalität des gottesdienstlichen
Lebens zurückzufinden. Daher sollten wir uns nicht gleich zu viel zumuten.
Da wir uns für die Feier der Gottesdienste und anderer kirchlichen Aktivitäten immer wieder
neu nach den aktuellen bischöflichen Anweisungen richten müssen, werden wir von Monat zu
Monat neu schauen müssen was wir umsetzten können. Was wir tun und wie wir es tun soll
dem Infektionsschutz dienen. Jetzt besteht eben die Kunst darin nicht zu ängstlich zu sein aber
auch nicht übermütig zu werden.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Ihr Pastor Alois Dreser

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